Entgelttransparenzgesetz – Was Arbeitgeber wissen müssen

Von
Florian Blaschke
August 14, 2025
5
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Entgelttransparenzgesetz – Was Arbeitgeber wissen müssen

Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) ist seit Juli 2017 in Kraft und soll helfen, die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen zu schließen. Ziel ist es, mehr Transparenz bei der Bezahlung zu schaffen und den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ durchzusetzen. Für Arbeitgeber ist es wichtig, die gesetzlichen Pflichten zu kennen, um nicht nur rechtliche Risiken zu vermeiden, sondern auch das Vertrauen der Mitarbeitenden zu stärken.

Wen betrifft das Gesetz?

Das EntgTranspG gilt grundsätzlich für alle Arbeitgeber in Deutschland. Bestimmte Pflichten greifen jedoch erst ab einer gewissen Unternehmensgröße:

  • Individueller Auskunftsanspruch: Beschäftigte in Unternehmen mit mindestens 200 Mitarbeitenden können Auskunft über das durchschnittliche Bruttoentgelt von Kollegen des anderen Geschlechts in vergleichbarer Tätigkeit verlangen.
  • Betriebliche Prüfverfahren: Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sollen regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf Gleichbehandlung überprüfen.
  • Berichtspflicht: Unternehmen mit in der Regel mehr als 500 Beschäftigten und Lageberichtspflicht (§ 289 HGB) müssen alle drei bzw. fünf Jahre einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit veröffentlichen.

Was umfasst der Auskunftsanspruch?

Beschäftigte können erfragen:

  1. Das Vergleichsentgelt – Median des monatlichen Bruttoentgelts einer Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts
  2. Bis zu zwei einzelne Entgeltbestandteile – z. B. Boni, Zulagen, Sachleistungen
  3. Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung – also, wie Gehälter festgelegt und angepasst werden

Der Anspruch muss schriftlich oder in Textform beim Betriebsrat oder – falls keiner besteht – direkt beim Arbeitgeber geltend gemacht werden. Die Antwort muss innerhalb von drei Monaten erfolgen.

Pflichten und Herausforderungen für Arbeitgeber

  • Datenaufbereitung: Das Ermitteln des Vergleichsentgelts erfordert eine saubere Zuordnung der Beschäftigten zu Vergleichsgruppen.
  • Dokumentation: Kriterien und Verfahren zur Entgeltfindung sollten nachvollziehbar und konsistent dokumentiert sein.
  • Fristen: Die Auskunft muss fristgerecht erfolgen – verspätete oder unvollständige Antworten können zu Rechtsstreitigkeiten führen.
  • Datenschutz: Gehaltsdaten müssen streng vertraulich behandelt und DSGVO-konform verarbeitet werden.

Wie HRCast unterstützen kann

Das EntgTranspG stellt Unternehmen vor die Herausforderung, Entgeltdaten schnell, vollständig und korrekt aufzubereiten. Genau hier kann HRCast helfen:

  • Zentrale Datenbasis: HRCast bündelt Gehaltsdaten aus HR- und Payroll-Systemen automatisch und reduziert manuellen Aufwand.
    Flexible Auswertungen: Vergleichsgruppen lassen sich im Tool individuell definieren, Medianwerte und Entgeltbestandteile können direkt berechnet werden.
  • Transparente Dokumentation: Kriterien der Gehaltsfestlegung können in HRCast hinterlegt und jederzeit nachvollzogen werden – wichtig für rechtssichere Antworten.
  • Zeitersparnis: Statt einzelne Daten manuell aus verschiedenen Systemen zusammenzuführen, liefert HRCast in wenigen Klicks die relevanten Kennzahlen.

Chancen durch Entgelttransparenz

Obwohl das Gesetz von manchen Unternehmen als bürokratisch empfunden wird, bietet es klare Vorteile:

  • Imagegewinn durch eine nachweislich faire Vergütungspolitik
  • Frühzeitige Erkennung von Ungleichbehandlung und gezielte Korrekturmaßnahmen
  • Mitarbeiterbindung durch Vertrauen und Nachvollziehbarkeit

Praxis-Tipps für Unternehmen

  1. Vergütungsstrukturen proaktiv prüfen – nicht erst auf Anfrage
    Klare Stellen- und Funktionsbeschreibungen als Basis für Vergleichsgruppen schaffen
  2. Datenqualität sichern: HR- und Payroll-Daten aktuell halten, um bei Anfragen schnell reagieren zu können
  3. Digitale Unterstützung nutzen – mit Tools wie HRCast, die Analyse und Dokumentation vereinfachen
  4. Kommunikationsstrategie entwickeln, um Auskünfte transparent und professionell zu erteilen

Schwellenwerte

Schwelle Pflicht Häufigkeit
≥ 200 Beschäftigte Individueller Auskunftsanspruch der Beschäftigten Auf Anfrage
> 500 Beschäftigte Betriebliches Prüfverfahren zu Entgeltgleichheit Empfohlen regelmäßig
> 500 Beschäftigte & Lageberichtspflicht Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit Alle 3 Jahre (mit Tarifbindung) / alle 5 Jahre (ohne Tarifbindung)

Fazit

Das Entgelttransparenzgesetz ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, Fairness sichtbar zu machen. Wer seine Vergütungsstrukturen kennt, dokumentiert und transparent kommuniziert, minimiert rechtliche Risiken und stärkt das Vertrauen seiner Mitarbeitenden. Mit einer integrierten Lösung wie HRCast lassen sich die notwendigen Analysen effizient, sicher und nachvollziehbar umsetzen – ein klarer Vorteil in Zeiten wachsender Anforderungen an HR-Daten und Compliance.

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Florian Blaschke

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