1. Geltungsbereich
1.1. HRCast GmbH (“HRCast”) bietet eine webbasierte Software für Planung und Controlling der Personalkosten (“Software”) und damit verbundene Services (“Services”) für Unternehmen (“Kunde”) an.
1.2. Für das Zustandekommen des Vertrags sowie für die Nutzung der Software gelten ausschließlich diese AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung, sofern zwischen den Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur im Einzelfall und nach schriftlicher Zustimmung von HRCast. Die AGB gelten auch für den Fall, dass HRCast in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden seine Leistung erbringt.
1.3. HRCast kann die AGB jederzeit ändern, wenn sich aufgrund der stetigen technischen Weiterentwicklung der Software und den damit verbundenen Erweiterungen der Nutzungsmöglichkeiten neuerlicher Regelungsbedarf ergibt. Im Falle eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, wird der Kunde spätestens einen Monat vor dem Inkrafttreten per Email über die geänderten AGB in Kenntnis gesetzt. Die Änderung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn er nicht in Textform bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens widerspricht und den jeweiligen Service weiterhin in Anspruch nimmt. Hierauf wird der Kunde in der Änderungsmitteilung hingewiesen.
1.4. Die Software richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312 Abs.1, 355 BGB besteht daher nicht.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Einzelheiten zum Funktionsumfang der Software ergeben sich entweder aus einem konkret für den Kunden erstellten Angebot von HRCast oder aus den auf der Website veröffentlichten Informationen (“Servicebeschreibung”).
2.2. Zur Erbringung der vertraglichen Leistungen kann sich HRCast Subunternehmer bedienen. Unterlagen, Informationen und Daten des Kunden dürfen zur Leistungserfüllung – soweit erforderlich – an den Subunternehmer weitergegeben werden.
2.3. HRCast kann dem Kunden zeitlich begrenzt einen Testzugang für die Software gewähren. Während des jeweils angegebenen Testzeitraums ist die Nutzung der Software kostenlos.
2.4. Anspruch auf die Software hat nur der Kunde mit dem der jeweilige Vertrag besteht. Eine Überlassung der Nutzung an Dritte oder die sonstige Einräumung von Nutzungsmöglichkeiten durch den Kunden an Dritte ist untersagt.
3. Vertragsschluss und Registrierung
3.1. Die Nutzung der Software erfordert die Einrichtung eines Accounts ("Account"). Mit der Einrichtung eines Accounts gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die kostenlose Nutzung der Software zu Testzwecken ab. HRCast kann dieses Angebot nach eigenem Ermessen durch Zusendung einer Benachrichtigung an die angegebene E-Mail-Adresse mit den Zugangsdaten für das eingerichtete Konto annehmen. Mit der Aktivierung des Kontos gewährt HRCast dem Kunden ein kostenloses Recht zur Nutzung der Software für einen Zeitraum von 14 Tagen zu Testzwecken ("Testzeitraum"). Der Kunde ist nur zu einem Testzeitraum berechtigt. HRCast kann den Testzeitraum nach eigenem Ermessen verlängern. Nach Ablauf des Testzeitraums wird das Konto des Kunden gesperrt.
3.2. Nach Ablauf des Testzeitraums gemäß Ziffer 3.1. kann der Kunde mit HRCast einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung der Software abschließen. Der Kunde kann zwischen den Softwareplänen für eine festgelegte maximale Anzahl von Mitarbeitenden wählen.
3.3. Kostenpflichtige Verträge kann der Kunde abschließen, indem er (a) die Software und Services auswählt, die erforderlichen Vertragsinformationen in seinem Account hinzufügt und dies von HRCast bestätigt wird, oder (b) ein entsprechendes Angebot in Schrift- oder Textform von HRCast anfordert und der Kunde dieses annimmt.
3.4. Mit Abgabe eines Angebots – sei es schriftlich oder digital – erkennt der Kunde diese AGB als verbindlich an und versichert, dass die von ihm übermittelten Daten richtig und vollständig sind. Spätere Änderungen seiner Angaben hat der Kunde HRCast unverzüglich mitzuteilen. Die Anerkennung der AGB ist Voraussetzung für den Vertragsschluss.
3.5. HRCast weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Software entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von HRCast liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag von HRCast handeln, von HRCast nicht beeinflussbare technische Bedingungen sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von HRCast haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von HRCast erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistung.
4. Nutzungsrechte
4.1. Die Software und sämtliche darin enthaltenen Informationen sind, abgesehen von Daten von Kunden, das geistige Eigentum von oder lizenziert an HRCast. HRCast räumt dem Kunden ein widerrufliches, einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die jeweiligen Software für eigene Geschäftszwecke im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkt und bezieht sich ausschließlich auf den während der Vertragslaufzeit von HRCast jeweils bereitgestellten aktuellen Stand und Umfang der Software. Der Kunde erhält keine darüber hinausgehenden Rechte.. Der Kunde darf die Software nur für seine eigenen geschäftlichen Zwecke und nur durch eigene Mitarbeiter nutzen.
4.2. Soweit HRCast während der Laufzeit des Vertrags Update-, Upgrade- und neue Versionslieferungen bereitstellt, gilt das in Ziffer 4.1. geregelte Nutzungsrecht für diese in gleicher Weise. HRCast ist zur Bereitstellung von Update-, Upgrade- und neuen Versionslieferungen der Software nicht verpflichtet, soweit dies nicht zur Mängelbeseitigung zwingend erforderlich ist oder an anderer Stelle dieser AGB oder des Vertrags abweichend schriftlich vereinbart ist.
4.3. Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, gehören sämtliche Rechte an im Auftrag oder auf Wunsch des Kunden entwickelten Anpassungen oder Module innerhalb der Software HRCast, und HRCast ist berechtigt, diese Neuentwicklungen auch gegenüber anderen Kunden anzubieten.
4.4. Die Nutzung der Software ist für den Kunden nur im unter Ziffern 4.1., 4.2. und 4.3. beschriebenen Rahmen zulässig. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, die Software oder Teile davon unerlaubt zu vervielfältigen, zu bearbeiten, den Source-Code zu dekompilieren oder auf andere Weise les- oder nutzbar zu machen, zu vermieten, in sonstiger Weise auf Dritte zu übertragen, zu verwerten oder für die Zwecke Dritter zu benutzen oder benutzen zu lassen. Die §§ 69d und 69e UrhG bleiben von dieser Regelung unberührt.
4.5. HRCast behält sich die Geltendmachung von Schadensersatz für den Fall vor, dass der Kunde unbefugten Dritten die Nutzung der Softwareschuldhaft ermöglicht. Bei unberechtigter Nutzungsüberlassung an Dritte, teilt der Kunde HRCast auf Verlangen unverzüglich alle zur Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Dritten erforderlichen Angaben mit.
4.6. Der Kunde gestattet HRCast, während der Laufzeit des Vertrages seine Logos und Namen als Referenz auf der Plattform und gegenüber Dritten zu verwenden. Diese Erlaubnis kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden.
5. Pflichten des Kunden
5.1. Der Kunde ist verpflichtet, während des Testzeitraums gemäß Ziffer 3.1. die Funktionalitäten der Software zu prüfen und HRCast vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages über die Nutzung der Software auf mögliche Mängel und sonstige Abweichungen von der Servicebeschreibung in Textform hinzuweisen. Der Kunde kann sich nicht auf Mängel und sonstige Abweichungen von der Servicebeschreibung berufen, die bereits im Testzeitraum bekannt oder vorhanden waren, aber nicht vor Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages über die Nutzung der Software angezeigt wurden.
5.2. Der Kunde ist für seine Anbindung an die erforderlichen Telekommunikationseinrichtungen und über diese an die Software, für die Bereitstellung erforderlicher Schnittstellen und technischer Voraussetzungen für die Nutzung der Software sowie die Auswahl der User-Einstellungen, so dass eine störungsfreie Nutzung der Software möglich ist, selbst verantwortlich. HRCast ist nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Software bei dem Kunden vorliegen.
5.3. Der Kunde stellt HRCast für die Dauer der Vertragslaufzeit einen Ansprechpartner zur Verfügung, mit dem wesentliche Interaktionen administrativer Art zwischen HRCast und Kunden stattfinden ("Administrator"). Der Administrator muss dabei nicht zwingend auch ein Nutzer der Software sein. Einen Wechsel des Administrators hat der Kunde HRCast unverzüglich mitzuteilen.
5.4. Der Kunde ist verpflichtet, seine ihm und seinen Mitarbeitern für den Zugriff auf die Software zugeordnete Kennung geheim zu halten, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben. Im Falle des Verlustes oder der Kenntnis unberechtigter Dritter von Zugangsdaten, informiert der Kunde HRCast unverzüglich in Textform, damit dieser ggf. eine Sperrung des Zugangs veranlassen kann (siehe Ziffer 6). Der Kunde hat alle Handlungen zu verantworten, die unter Verwendung seiner Kennung vorgenommen werden.
5.5. Der Kunde wird die Software nicht rechtswidrig oder missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere nicht für die Abwicklung von Geschäften betreffend solche Gegenstände, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Ebenfalls ausgeschlossen von der Nutzung der Software sind Kunden mit nachweislich unseriösen Geschäftspraktiken.
5.6. Für die im Rahmen der Software angebotene Berechnung der Lohnnebenkosten erkennt der Kunde an, dass es sich um eine näherungsweise Berechnung handelt und die tatsächlichen Kosten hiervon abweichen können. Ebenso erkennt der Kunde an, dass im Rahmen der Planungsszenarien gezeigte Kostenentwicklungen von der Qualität der HRCast zur Verfügung gestellten Daten aus Vorsystemen und der selbständigen Bearbeitung durch den Kunden abhängen. Eine Haftung von HRCast im Hinblick auf Entscheidungen, die auf Grundlage von Planungsszenarien getroffen werden, ist ausgeschlossen.
5.7. Der Kunde ist allein zur Einhaltung seiner Aufbewahrungspflichten, insbesondere, jedoch nicht abschließend, gemäß § 147 AO oder UStG, verantwortlich. Er trägt Sorge dafür, seine Unterlagen und Daten – soweit erforderlich – rechtmäßig zu verwahren und den Finanzbehörden den erforderlichen Zugriff hierauf zu gewähren.
6. Verstoß gegen Kundenpflichten, Sperrung
6.1. HRCast kann den Zugriff des Kunden auf die Software jederzeit ganz oder teilweise sperren oder den Account des Kunden löschen, wenn (i) der Kunde gegen seine vertraglichen Pflichten - insbesondere aus Ziffer 5 verstößt, (ii) eine Gefahr der Beschädigung oder Beeinträchtigung der Systeme, Daten oder Software von HRCast oder der Systeme oder Daten eines anderen Kunden von HRCast, oder die Gefahr eines Schadens für die Allgemeinheit besteht oder (iii) Umstände vorliegen, die HRCast zur fristlosen Kündigung berechtigen. Im Falle der Entgeltlichkeit der Software ist die Sperrung ferner möglich, wenn sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet.
6.2. Beruht die Sperrung auf einem Vertragsverstoß des Kunden, wird der Zugang erst wiederhergestellt, wenn der Verstoß dauerhaft beseitigt oder die Wiederholungsgefahr durch strafbewehrte Unterlassungserklärung ausgeschlossen ist. Zur erneuten Zugangsverschaffung ist HRCast nicht verpflichtet, wenn dies für sie unzumutbar ist, bspw. wenn der Grund für die Sperrung HRCast gleichzeitig zur fristlosen Kündigung berechtigt.
6.3. Eine auf Vertragsverstoß des Kunden beruhende Sperrung/Löschung berechtigt diesen nicht zur Zahlungseinstellung oder Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen HRCast.
7. Laufzeit und Kündigung
7.1. Vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung, wird der Vertrag im Wege eines Abonnements für eine Laufzeit von entweder einem (1) oder zwölf (12) Monaten geschlossen. Bei einer Laufzeit von einem Monat verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um einen weiteren Monat, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten um 12 Monate, wenn der Vertrag zum Ablauf der vorherigen Vertragslaufzeit nicht fristgerecht gekündigt wurde. Die Kündigung durch den Kunden ist ohne Einhaltung einer Frist möglich, für HRCast beträgt die Frist 14 Tage.
7.2. Soweit der Kunde die Software unentgeltlich nutzt, wird der Vertrag vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung unbefristet geschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
7.3. Wenn der Kunde von einem Monatsabonnement auf ein Jahresabonnement wechseln möchte, ist dies mit Wirkung zum ersten Tag des nächsten Rechnungsmonats möglich. Das Abonnement wird dann automatisch um ein Jahr verlängert und der Jahresbetrag ist mit Zugang der Rechnung sofort nach Rechnungserhalt fällig. Das Jahresabonnement kann bis zum letzten Tag des laufenden Rechnungsjahres gekündigt werden. Gleiches gilt für den Wechsel von einem Monats- / Jahresabonnement zu einem anderen Monats- / Jahresabonnement. Wenn der Kunde von einem Jahresabonnement auf ein Monatsabonnement wechselt, ist dies bis zum letzten Tag des Rechnungsjahres und mit Wirkung zum ersten Tag des nächsten Rechnungsjahres möglich, sofern die Möglichkeit eines Monatsabonnements besteht. Das Abonnement läuft dann automatisch im Monatsrhythmus weiter.
7.4. Wechselt der Kunde während der Vertragslaufzeit in ein größes Abonnement, so wird das dafür zu leistende anteilige Entgelt für die verbleibende Laufzeit mit der bereits für das bisherige Abonnement erfolgten Zahlung verrechnet.
7.5. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere wenn die andere Partei nachhaltig gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht fristgerecht beseitigt, oder wenn bei der anderen Partei eine wesentliche Vermögensverschlechterung oder -gefährdung eintritt. Darüber hinaus ist HRCast zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde in zwei (2) aufeinander folgenden Monaten oder in einem Zeitraum von mehr als zwei (2) Monaten mit der Bezahlung in Höhe von insgesamt zwei (2) Monatsvergütungen in Verzug kommt.
7.6. Kündigungen können über die Webseite von HRCast vorgenommen werden, alternativ per E-Mail an kuendigung@hrcast.io.
8. Vergütung
8.1. Die Nutzungsgebühr nach Ablauf des Testzeitraums ist abhängig von der Unternehmensgröße bzw. Mitarbeiteranzahl des Kunden. Einzelheiten zur Preisstruktur und Leistungsumfang sind der Webseite oder den Preislisten von HRCast zu entnehmen.
8.2. Vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung sind alle Preise Nettopreise und gelten zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer soweit einschlägig.
8.3. Für individuell vereinbarte Leistungen von HRCast ist eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien erforderlich.
8.4. Die Zahlung der Nutzungsgebühr ist jeweils 14 Tage nach Erhalt der Rechnung auf das in der Rechnung angegebene Konto fällig.
8.5. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass E-Mail (mittels einer vom Kunden angegebenen E-Mail-Adresse) als Mittel zum Senden von Rechnungen und Zahlungserinnerungen verwendet wird.
8.6. Soweit eine Vergütung vereinbart ist, kann HRCast bei Zahlungsverzug die Leistungserbringung temporär bis zur Zahlung aussetzen.
8.7. HRCast ist berechtigt, die Vergütung einmal pro Kalenderjahr nach billigem Ermessen unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden an seine Kostenentwicklung anzupassen. Über solche Preisanpassungen informiert HRCast den Kunden in Textform. Die Preisanpassung gilt als vom Kunden akzeptiert, wenn der Kunde nicht binnen sechs (6) Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht und den jeweiligen Service weiterhin in Anspruch nimmt. Auf diese Folge weist HRCast den Kunden in der Änderungsmitteilung hin. Widerspricht der Kunde der Preisanpassung, besteht für beide Parteien ein Sonderkündigungsrecht mit Wirkung zum angekündigten Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Preise, welches binnen eines (1) Monats nach Zugang des Widerspruchs ausgeübt werden muss.
9. Leistungsstörungen, höhere Gewalt
9.1. HRCast ist von seiner Leistungspflicht befreit, sofern die Nichterfüllung auf Umstände höherer Gewalt oder sonstige unvorhergesehene und nicht von HRCast zu vertretende Umstände zurückzuführen ist (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Wassereinbrüche, Systemausfälle im Internet oder Sabotage durch Schadsoftware). Die Befreiung von der Leistungspflicht gilt auch bei Verzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden, z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Kundenpflichten oder mangelnde Verfügbarkeit kundenseitiger IT Einrichtungen mit zugehörigen Schnittstellen.
9.2. Die Befreiung von der Leistungspflicht gilt für die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als zwei (2) Monate sind beide Parteien nach Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich der betroffenen Leistung den Vertrag zu kündigen. Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche gegen HRCast bestehen in solchen Fällen nicht.
9.3. Über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt oder sonstiger in dieser Ziffer 9 genannter Umstände informieren sich die Parteien unverzüglich nach Kenntniserlangung.
10. Mängel und Mängelhaftung
10.1. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel (z.B. Funktionsausfälle, -störungen oder - beeinträchtigungen der Software) HRCast unverzüglich und so präzise wie möglich in Textform an die Support-E-Mailadresse support@HRCast.io zu melden. Ferner unterstützt der Kunde HRCast angemessen bei der Mängelanalyse und -beseitigung und gewährt unverzüglich Einsicht in Unterlagen, aus denen sich nähere Umstände zum Auftreten des Mangels ergeben.
10.2. Bei Update-, Upgrade- und neuen Versionslieferungen sind die Mängelansprüche auf die Neuerungen der Update-, Upgrade- und neuen Versionslieferungen gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränkt.
10.3. Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Kunde selbst oder durch Dritte ohne vorherige Autorisierung durch HRCast Funktionalitäten der Software ändert oder die Software nicht in der vorgesehenen Weise oder in einer anderen als der vorgesehenen Betriebsumgebung einsetzt, einschließlich Bedienungsfehler beim Kunden, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen, Verwendung falscher oder fehlender Verarbeitungsdaten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass auftretende Mängel in keinem Zusammenhang mit solchen Umständen stehen. Ist die Fehleranalyse durch solche Umstände erheblich erschwert, trägt der Kunde entstehende Mehrkosten.
10.4. Bei von HRCast zu vertretenden Mängeln gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen. § 536b BGB und § 536c BGB finden Anwendung. Die Anwendung des § 536a Absatz 1 BGB ist ausgeschlossen, soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Anwendung des § 536a Absatz 2 BGB.
10.5. Bei unerheblicher Minderung des Wertes und/oder der Tauglichkeit der Software hat der Kunde keine Mängelhaftungsansprüche.
11. Haftungsbeschränkung
11.1. HRCast haftet dem Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
11.2. In sonstigen Fällen haftet HRCast – soweit in Ziffer 11.3. nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht) und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von HRCast vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 11.3. ausgeschlossen.
11.3. Die Haftung von HRCast für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer von HRCast übernommenen Garantie bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
11.4. Eine Haftung von HRCast für Schäden des Kunden resultierend aus Verlust von Daten, ist insoweit ausgeschlossen, als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, in seinem Verantwortungsbereich liegende Datensicherungen regelmäßig und ordnungsgemäß durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit angemessenem Aufwand wiederhergestellt werden können.
11.5. Schadensersatzansprüche verjähren binnen eines (1) Jahres ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Kunden von den anspruchsbegründenden Umständen, spätestens jedoch ein (1) Jahr nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.6. Soweit die Haftung von HRCast nach dem Vertrag und/oder diesen AGB ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von gesetzlichen Vertretern und Organen von HRCast, seiner Mitarbeiter und seiner Erfüllungsgehilfen.
12. Datenschutz und Informationssicherheit
12.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Mit den Software stellt HRCast dem Kunden die technische Voraussetzung für eine Datenverarbeitung bereit. HRCast hat im Rahmen softwareseitig ablaufender Prozesse keine eigenen Bewertungs- oder Entscheidungsspielräume in Bezug auf personenbezogene Daten aus dem Verantwortungsbereich des Kunden.
12.2. Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung der Software personenbezogene Daten einschließlich der Daten seiner Mitarbeiter und seiner Kunden ("Kundendaten") auf der Plattform eingibt, trägt der Kunde die ausschließliche Verantwortung für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Erhebung und Verarbeitung der Kundendaten. Der Kunde stellt HRCast von allen tatsächlichen und behaupteten Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung/-verteidigung, frei, die auf vom Kunden verschuldeten Verstößen gegen anwendbare gesetzliche Datenschutzbestimmungen im Hinblick auf die Kundendaten beruhen.
12.3. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden sich in den jeweils gültigen Datenschutzhinweisen von HRCast unter hrcast.io/privacy-policy.
12.4. HRCast ist berechtigt, die über die Nutzung der Software von dem Kunden erhaltenen Daten zu anonymisieren oder zu aggregieren, so dass eine Identifizierung einzelner betroffener Personen nicht mehr möglich ist, und in dieser Form unter anderem zur Optimierung der Software und dessen Funktionen sowie zum Reporting und Benchmarking zu verwenden und diese ggf. an Dritte (insbesondere auch an verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG und an andere Kunden) zu übermitteln. Die Parteien stimmen darin überein, dass anonymisierte bzw. nach obiger Maßgabe aggregierte Daten nicht mehr als Kundendaten gelten.
12.5. Die Verwendung der Software kann erfordern, dass HRCast personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet. Hierfür ist der Abschluss einer separaten Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich. Die Parteien bestätigen, dass der Kunde für alle Daten, die er hochlädt, der Verantwortliche ist, und dass er diese, wenn erforderlich, berichtigen oder löschen kann. Da HRCast die Daten im Auftrag und lediglich auf Weisung des Kunden verarbeitet, ist HRCast zu jeder Zeit Auftragsverarbeiter. Als Anhang zu diesen AGB schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (“AVV”).
13. Schlussbestimmungen
13.1. Die Übertragung des Vertrags oder einzelner Rechte oder Pflichten hieraus durch den Kunden an Dritte, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von HRCast. § 354a HGB bleibt unberührt.
13.2. Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung von HRCast statthaft. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, wobei die Gegenforderung zudem auf demselben Vertragsverhältnis beruhen muss.
13.4. Erfüllungsort für den Vertrag ist Berlin.
13.4. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN – Kaufrechts.
13.5. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, so wird hiermit für alle Streitigkeiten Berlin als Gerichtsstand vereinbart.
13.6. Soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bedürfen alle Erklärungen und Mitteilungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses und der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden der schriftlichen oder der elektronischen Form. Änderungen oder Ergänzungen des zwischen den Parteien bestehenden Vertrags, einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses, bedürfen der Schriftform.
13.7. Sollten einzelne Bestimmungen des bestehenden Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Lücke dieses Vertrags.